Mit Bescheid vom 18.11.2024 hat das Finanzamt Bonn-Innenstadt die Kinderhilfe Armenien erneut von der Körperschaftsteuer freigestellt.

Zugleich ergibt sich eine Neuerung: Der steuerbegünstigte Förderungsbereich ist erweitert. Neben dem gesetzlichen Förderungszweck Entwicklungszusammenarbeit sind nun allgemein die Förderung der Erziehung und die Förderung der Jugendhilfe als steuerbegünstigt anerkannt. Entsprechend kann der Verein Zuwendungsbestätigungen für auf diesen Zweck bezogene Spenden ausstellen. Auch Zuwendungen von Todes wegen, wie Erbschaften oder Vermächtnisse, bleiben in dieser weiten Zielsetzung bei dem Verein steuerfrei.

Neben der ursprünglich auf Armenien konzentrierten Vereinsarbeit internationalisiert die Armenienhilfe ihre Tätigkeit. Insofern bleiben nach Möglichkeit auch Spenderwünsche nicht unbeachtet.